Persönlichkeitsschutz

In der Beratung sowie Begleitung erfahre ich viel Persönliches und oft auch Vertrauliches. Wichtig für Sie: Ich unterstehe der Schweigepflicht und bin dem Datenschutz verpflichtet. Ich garantiere Ihnen einen vertraulichen Umgang mit Ihren persönlichen Informationen. 

Auskunft nur an von Ihnen genannte Bezugspersonen

Nahestehende Personen bekommen nur Informationen, wenn ich zuvor Ihr Einverständnis dafür eingeholt habe. Sie können mir mit der Angabe von Bezugspersonen die Erlaubnis geben, welchen Personen ich Auskunft geben darf. 

Informationen an beteiligte Fachstellen/-personen

Informationen an ärztliches und therapeutisches Fachpersonal, Spitex, Sozialversicherungen, Behörden usw. werden nur nach Absprache mit Ihnen weitergegeben. Auch diese Fachstellen/-personen unterstehen dem Datenschutz und arbeiten sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Informationen. 

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), kantonale Datenschutzgesetze und Datenschutzverordnungen, Patientinnen- und Patientengesetz, Berufskodex von Avenir Social (Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz).

Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen!